Eine Stiftung ist eine Organisation, die ein durch den Stifter festgelegtes Ziel mithilfe eines Vermögens verfolgt. Das Vermögen wird dabei in der Regel auf Dauer erhalten. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck gegründet werden. Meist ist das Ziel des Stifters eine gemeinnützige Veränderung oder Förderung eines in seinen Augen wichtigen Problems oder Potenzials.
Merkmale einer Stiftung
- Jede Stiftung verfügt über ein Vermögen, das auf unbestimmte Dauer einem bestimmten, in den meisten Fällen gemeinnützigen, Zweck dient. Das Vermögen muss nicht unbedingt ein „Geldvermögen“ sein. Mehr dazu finden Sie hier.
- Die Satzung einer Stiftung spielt eine obergeordnete Rolle. In ihr wird definiert, wie die innere Organisation aussieht und welche Ziele die Stiftung verfolgt.
- Die Vermögenserträge einer Stiftung werden meist dafür genutzt, um den Stiftungszweck zu verwirklichen. Zusätzlich kann Fremdkapital durch Drittmittel oder etwaige Spenden herangezogen werden.
- Das Stiftungsvermögen bleibt in den meisten Fällen nahezu umfänglich erhalten. Dieses Konzept gewährleistet ein dauerhaftes Bestehen einer Stiftung, auch bis über den Tod des Stifters hinaus.
Für die Stiftungsart und Rechtsform gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Einerseits gibt es die privatrechtlichen Stiftungen, andererseits die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Wie sich die Rechtsformen im Einzelnen unterscheiden, erfahren Sie hier.
Deutschlandweit gibt es aktuell unzählige Stiftungen bürgerlichen Rechts, wovon ca. 95 Prozent gemeinnützige Ziele verfolgen. Das können bspw. Bildungsangebote oder medizinische Forschungen sein. Aber auch die Bereich Sport, Kunst und Naturschutz gehören zu den vielfältigen Zielen von Stiftungen. Mit einer Stiftung kann sich der Stifter in gewissem Sinne „verewigen“. Dabei obliegt es ihm selbst, seine Ziele, das heißt, die Inhalte der Stiftung zu bestimmen.
Ein Großteil deutscher Stifter sind Privatpersonen. Aber auch Organisationen betätigen sich als Stifter. Charakteristisch für eine Stiftung ist ebenfalls, dass erwirtschaftete Überschüsse einer Stiftung für einen gemeinnützigen Zweck, normalerweise der Zweck der entsprechenden Stiftung, ausgegeben werden. Die Auflösung einer Stiftung ist nicht vorgesehen. Anders als bei einer konventionellen Firma wird das gestiftete Vermögen als Grundkapital der Stiftung einbehalten. Wichtig ist außerdem, dass das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennen muss, bevor sie steuerlich begünstigt werden kann.
Details zur geschichtlichen Entwicklung der Stiftung finden Sie auf Wikipedia.
Die Gründung einer Stiftung ist aus verschiedenen Gründen reizvoll. Hierzu zählen zum einen ideelle Gedanken. Zum anderen haben Stifter die Möglichkeit, das selbst erwirtschaftete Vermögen im eigenen Sinne weiterarbeiten zu lassen. Damit wird das eigene Lebenswerk über den Tod hinaus fortgeführt.
Vor der Gründung einer Stiftung steht die umfassende Information. Denn der Stifter sollte genau wissen, was mit seinem Geld passiert. Schließlich stehen häufig große Gefühle und ideelle Werte hinter der Stiftungsgründung. Dementsprechend stehen einige Vorüberlegungen an, bevor die Stiftung errichtet wird. Dazu gehören die Entscheidung für eine Rechtsform, die Wahl des Stiftungsnamens und die Festlegung des Zwecks der Stiftung. Übrigens ist es für den Stifter durchaus legitim den eigenen Namen als Stiftungsnamen zu verwenden.
Gemeinnützige Stiftungen sind eine großartige Unterstützung der vielfältigen Aufgaben des Staates. Warum sollte sich der Stifter mit der Namensgebung nicht ein bleibendes Denkmal setzen?
Eine Stiftung wird durch die sogenannten Stiftungsorgane vertreten. Dazu gehören der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung in der Öffentlichkeit. Er erledigt die notwendigen Aufgaben und sorgt gemeinsam mit dem Stiftungsrat dafür, dass die Ziele der Stiftung umgesetzt werden. Der Stiftungsrat kann aus mehreren Personen bestehen. Er berät gemeinsam mit dem Vorstand die anstehenden Aufgaben und überwacht die Umsetzung der Vorhaben.
In jüngerer Zeit entstehen immer wieder auch Bürgerstiftungen. Das Besondere dieser Stiftungsart ist, dass sie mit einem vergleichsweise geringen Vermögen errichtet werden kann. Allerdings mit der Aussicht, dass weitere Unterstützer der Stiftungsidee weitere Vermögenswerte einzahlen. Mit einer Bürgerstiftung lassen sich regional bedeutsame Interessen mit den notwendigen finanziellen Mitteln in absehbarer Zeit verwirklichen.
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