Die betriebliche Altersvorsorge bietet eine sehr wirksame Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber für das Alter abzusichern. Das heißt also, dass die spätere Altersrente durch kontinuierliche Beitragszahlungen aus dem monatlichen Bruttogehalt aufgestockt werden kann. Diese Form der Altersvorsorge – abgekürzt bAV – gehört zu den ältesten Vorsorgemodellen in Deutschland. Neben der gesetzlichen sowie der privaten Rentenvorsorge galt die bAV früher sogar als „dritte Säule der Altersversorgung“.
Im Rahmen der bAV bietet der Chef seinen Arbeitnehmern Leistungen zur Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Altersversorgung an. Es gibt verschiedene Arten die bAV zu finanzieren, doch dieses Modell ist für zahlreiche Arbeitnehmer mit Sicherheit eine sehr sinnvolle Variante, um die Einbußen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hier die Betriebliche Altersvorsorge einmal näher vorstellen.
- Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist der Aufbau einer zusätzlichen Rente durch den Arbeitgeber.
- Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, die durch den Arbeitgeber finanziert wird, trägt der Chef die Rentenbeiträge ganz allein: Das ist die klassische Variante der betrieblichen Altersvorsorge.
- Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts für die Betriebsrente einzusetzen. In diesem Zusammenhang wird von einer Entgeltumwandlung gesprochen. Bleiben die monatlichen Beträge unter 286 Euro, so fallen hierfür auch keine Sozialabgaben an.
- Beträge bis zu 536 Euro sind im Monat zudem steuerfrei.
- Die Betriebsrente muss später jedoch noch versteuert werden. Wer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss auch die vollen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bezahlen.
Die betriebliche Altersvorsorge als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente
Mittlerweile ist hinreichend bekannt, dass sich die betriebliche Altersvorsorge durchaus im Alter auszahlen kann. Aus diesem Grund hat sie sich auch als ergänzendes Modell zur gesetzlichen Rentenvorsorge fest in zahlreichen Unternehmen etabliert.
Mit Hilfe des Arbeitgebers für den Lebensabend vorsorgen – man könnte sagen, dass das in unserem Land bereits eine lange Tradition hat. Schon vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Firmen, ihren Arbeitnehmern ein Vermögen anzusparen, dass diese zum Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt bekommen haben: Das ist der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Zwischenzeitlich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, feste Beiträge aus ihrem monatlichen Bruttogehalt in eine Rentenversicherung einzuzahlen, die der Arbeitgeber für sie abschließt. Auf diese Weise können die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Steuerabgaben auf diese Beiträge eingespart werden.
Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Im Allgemeinen gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge fünf verschiedene Durchführungswege, das heißt Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers ist ebenso möglich wie eine betriebliche Altersvorsorge, die allein durch den Arbeitgeber finanziert wird.
- Direktversicherung
- Pensionszusage / Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
In diesem Artikel stellen wir Ihnen diese Varianten der Altersvorsorge einmal näher vor.
So gehen Sie bei der betrieblichen Altersvorsorge vor
- Informieren Sie zunächst einmal bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Personalabteilung darüber, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge das Unternehmen überhaupt bietet.
- Wenn der Chef eine Altersversorgung finanziert, sollten Sie unbedingt mitmachen.
- Bietet Ihr Arbeitgeber überhaupt keine Leistungen in dieser Hinsicht an, so haben Sie ein Recht auf eine sogenannte „Entgeltumwandlung“. Seit dem Jahr 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent leisten. Sie können sich jedoch jederzeit erkundigen, ob unter Umständen auch noch mehr möglich ist.
- Wenn Sie vorhaben, in Zukunft die Arbeitsstelle häufiger zu wechseln, so sollten Sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob Sie Ihren Arbeitgeber überhaupt auf eine betriebliche Altersvorsorge ansprechen möchten. Es ist nicht immer möglich, bestehende Verträge zum neuen Arbeitgeber hin zu übertragen.
- Prüfen Sie genau, welche Alternativen zur bAV für Sie in Frage kommen: Das kann beispielsweise eine flexible Geldanlage oder eine Riester-Rente sein.
Exkurs – die Betriebsrente und die Riester Förderung im Kurzüberblick
Im Allgemeinen unterstützt der Staat den Aufbau der betrieblichen Rente. Bei der Riester-Förderung können festangestellte Mitarbeiter für ihre Beitragszahlungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder an eine Direktversicherung staatliche Zulagen erhalten. Des Weiteren können die Beiträge als Sonderausgabenabzug von der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Beiträge aus dem sozialversicherungspflichtigen und versteuerten Verdienst – also dem monatlichen Nettogehalt – bezahlt werden.
Merke:
- Die Rieser-Förderung besteht zum einen aus staatlichen Förderzulagen.
- Des Weiteren können Sie sich Steuervorteile sichern, wenn Sie Ihre Zulagen und Beiträge bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
- Die Riester-Förderung zahlt sich insbesondere für Familien mit Kindern aus, aber auch für versicherte Personen, die ein unterdurchschnittliches Einkommen haben.
- Auch Personen mit einer hohen Einkommensteuerlast können von der Rieser-Zulage profitieren.
Wichtig: Bei den betrieblichen Riester-Verträgen gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied zur privaten Riester-Rente: Hier können Sie nämlich kein angespartes Kapital entnehmen, um daraus Wohneigentum zu erwerben.
Aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie im Rentenalter die vollen Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Für die betrieblichen Riester-Verträge gilt das jedoch ab dem Jahr 2018 nicht mehr. Das heißt somit, dass Sie aus den privaten sowie den betrieblichen Riester-Verträgen keine Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Was leistet die betriebliche Altersvorsorge konkret?
In den meisten Fällen läuft die bAV, also die betriebliche Altersvorsorge folgendermaßen ab: Das Unternehmen überweist einen gewissen Geldbetrag auf einen Altersvorsorgevertrag. Im Allgemeinen wird das monatlich getan. Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen ein Mal pro Jahr gezahlt wird.
Sobald der jeweilige Arbeitnehmer seine monatliche Lohnabrechnung in Händen hält, ist der Betrag, der im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gespart wird, bereits abgezogen. Das lässt sich also vergleichen mit den Sozialversicherungsabgaben und den Steuern auf der Gehaltsabrechnung.
Diese Sparbeträge für die betriebliche Altersvorsorge können durch den Chef finanziert werden. In einem solchen Fall zahlt das Unternehmen – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen – zusätzlich zum Monatsgehalt einen bestimmten Betrag in den Sparvertrag des Arbeitnehmers ein. Das kann zum Beispiel ein Pensionsfond, eine Direktversicherung oder auch eine Pensionskasse sein.
- Alle, die im Alter mit einer geringen Rente aus der gesetzlichen Versicherung rechnen, können deutlich von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
- Ein bedeutender Nachteil der betrieblichen Rente war lange Zeit, dass auf die Grundsicherung die spätere Rente angerechnet wurde: Das heißt also, dass jemand, der im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen war, umsonst Kapital angespart hat.
Das hast sich seit dem Jahr 2018 jedoch maßgeblich verändert: Sparer können nämlich nun mindestens 100 Euro und höchstens 200 Euro aus ihrer Riester- und Betriebsrente einbehalten.
https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/betriebliche-altersversorgung
Exkurs – Betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Altersvorsorge?
Für die betriebliche Rente haben sich grundsätzlich zwei Begriffe etabliert, die jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben: Die betriebliche Altersvorsorge sowie die betriebliche Altersversorgung:
Betriebliche Altersversorgung = der Vermögensaufbau durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer.
Betriebliche Altersvorsorge = hiermit sind verschiedene Möglichkeiten von Arbeitnehmern gemeint, selbst in die betriebliche Rente einzuzahlen.
Wann ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Wer im hohen Lebensalter eine finanzielle Unabhängigkeit erzielen möchte, muss neben der gesetzlichen Rente, die er vom Staat bekommt, auf alternative Art und Weise vorsorgen. Die gesetzliche Altersrente ist für zahlreiche Menschen äußerst knapp und die Prognosen sind keinesfalls rosig. Somit gibt es grundsätzlich keine Alternative als die private Altersvorsorge, um den Lebensabend sorgenfrei genießen zu können.
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten der privaten Rentenvorsorge, so beispielsweise Immobilien, die Riester-Rente, Aktienfonds, die Rürup-Rente, vermögenswirksame Leistungen oder eben auch die Betriebsrente. Welches Sparmodell für Sie das Richtig ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab und muss immer im Einzelfall neu beurteilt werden.
Betriebliche Altersvorsorge – wer hat einen Anspruch auf die Betriebsrente?
Im Grund hat jeder Arbeitnehmer, der pflichtgemäß Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Hierbei spielt es gar keine Rolle, ob der jeweilige Mitarbeiter in Teil- oder Vollzeit angestellt ist. Ebenso ist es völlig unrelevant, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist. Sogar Auszubildende haben in Deutschland ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge.
Jeder Arbeitnehmer hat also einen Anspruch auf die Betriebsrente, doch das heißt nicht automatisch, dass auch jeder von seinem Chef in dieser Hinsicht unterstützt wird. Ein Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern lediglich die Möglichkeit einräumen, einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in eine betriebliche Rente umzuwandeln: Das ist also die Mindestoption zur Betriebsrente. Wenn also ein Teil des Gehalts in die Rentenvorsorge gesteckt wird, ist von einer Entgeltumwandlung die Rede.
Auf diese möchte ich im Folgenden ein wenig näher eingehen.
Entgeltumwandlung – was ist das konkret?
Ganz vereinfacht ausgedrückt bedeutet die Entgeltumwandlung, dass ein festangestellter Mitarbeiter einen Teil seines monatlichen Bruttolohns spart und in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag (bAV) einzahlt.
Welche Vorteile bietet eine solche Entgeltumwandlung?
- Auf den Teil des Bruttogehalts, der in die betriebliche Rente umgewandelt werden soll, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.
- Zusätzlich zum Arbeitnehmer kann auch der Arbeitgeber in den betrieblichen Rentenvertrag einzahlen und auf diese Weise zusätzlich für die finanzielle Absicherung des Lebensabends mitsorgen.
- In der Anspar-Phase muss für die jährliche Einkommenssteuererklärung nichts beachtet werden. Das umgewandelte Entgelt geht direkt vom Bruttolohn ab, somit sind die geleisteten Beiträge in der Lohnsteuer-Jahresabrechnung automatisch mitberücksichtigt.
- In den meisten Fällen bietet der Chef mit der Unterstützung eines Vermittlers nur eine bestimmte Renten- oder Lebensversicherung an. Dieser Vertrag ist dann in der Regel auch etwas günstiger als ein privat abgeschlossener Einzelvorsorgevertrag.
- Wer aktuell einen neuen bAV-Vertrag abschließt, kann von einer 15-prozentigen Bezuschussung des Arbeitgebers profitieren, denn diese ist ab dem Jahr 2018 Pflicht.
Für bereits bestehende betriebliche Rentenverträge gilt der Pflichtzuschuss erst ab dem Jahr 2022. Je mehr der Chef darüber hinaus bezuschusst, desto rentabler ist diese Möglichkeit der Rentenvorsorge.
Welche möglichen Nachteile hat die Entgeltumwandlung?
- Die Beiträge dieser Zusatzrente müssen im Rentenalter versteuert werden. Auch Sozialabgaben fallen dafür an.
- Der gesetzliche Rentenanspruch bemisst sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Bei einer Entgeltumwandlung sinkt somit die gesetzliche Rente im Vergleich zum Rentenanspruch ohne Gehaltsumwandlung.
- Jeder Betriebsrentner, der gesetzlich krankenversichert ist, muss auch im Rentenalter Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
- In Niedrigzinsphasen gibt es für Verträge mit Entgeltumwandlung leider schlechte Renditen. Die Zusatzrente lohnt sich häufig vor allem dann, wenn der Chef sozusagen mit spart oder der Sparer ein hohes Lebensalter erreicht, was im Vorfeld jedoch natürlich nicht abzusehen ist.
Durch die Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer also weniger Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Somit sinkt auch der spätere gesetzliche Rentenanspruch.
Damit sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich auszahlt, muss sie erst einmal diese entstehende Differenz ausgleichen können. Des Weiteren haben Betriebssparer geringere Ansprüche beim Arbeitslosen-, Eltern- und Krankengeld.
https://www.finanzen.net/ratgeber/vorsorge/betriebliche-altersvorsorge
In manchen Fällen ist eine Einmalauszahlung der angesparten Betriebsrentenbeiträge im Rentenalter möglich, doch dann muss die Zusatzzahlung auch einmalig versteuert werden.
Nicht nur Sie als Arbeitnehmer können von dieser Form der privaten Altersvorsorge profitieren und Geld sparen, sondern auch Ihr Arbeitgeber. Dieser spart bei der Entgeltumwandlung einen Anteil der Gehaltsnebenkosten. Das könnte für den Chef durchaus ein Anreiz sein, diese Ersparnisse zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers zu investieren.
Was sichert die betriebliche Altersvorsorge konkret ab?
Die bAV ist wie bereits dargestellt, also eine sehr gute und sinnvolle Möglichkeit, um zusätzlich finanziell für den Lebensabend vorzusorgen. Während des gesamten Erwerbslebens wird Geld angespart, um dann im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere lebenslange Rente ausgezahlt zu bekommen. Je nachdem, wann Sie Ihren betrieblichen Rentenvertrag abgeschlossen haben und welchen Durchführungsweg Sie gewählt haben, können Sie sich das angesparte Geld zum Rentenbeginn auch ganz oder nur teilweise auszahlen lassen.
Ebenso können Sie ergänzende Absicherungen zur Betriebsrente abschließen wie beispielsweise einen Hinterbliebenenschutz oder die Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit.
Die Modelle der betrieblichen Altersvorsorge
Im Allgemeinen kann ein Arbeitgeber zwischen den fünf unterschiedlichen Durchführungswegen wählen, die im Folgenden näher dargestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, die Unterstützung eines externen Versorgungsträgers in Anspruch zu nehmen.
Ob die betriebliche Altersvorsorge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, Pensionsfonds, eine Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt und aufgebaut wird, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber.
Ist der Chef beispielsweise bereits Mitglied eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse und bietet eine betriebliche Altersversorgung an, die riestergefördert ist, so darf er den Betriebsrentenanspruch seiner Arbeitnehmer auf diese Form beschränken. Wenn das allerdings nicht der Fall ist, so kann der Arbeitnehmer den Chef dazu auffordern, eine Direktversicherung abzuschließen. Bei welchem Versicherungsunternehmen das allerdings geschieht, entscheidet wieder der Arbeitgeber alleine.
Nicht jeder Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zahlt sich in gleichem Maße aus. Bezuschusst der Arbeitgeber die Sparvariante zum Beispiel mit eigenem Kapital, so profitieren Angestellte von dieser Form der Betriebsrente natürlich am meisten.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Durchführungsvarianten der der betrieblichen Altersvorsorge mit ihren Vor- und Nachteilen näher vor.
So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, welcher Durchführungsweg am besten zu Ihnen passen würde.
1. Die Direktversicherung
Das ist die klassische Lösung der bAV und neben der Direktversicherung die am meisten verbreitete Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge.
Im Grunde handelt es sich hier um eine Renten- oder Lebensversicherung, die der Chef als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge zu dieser Direktversicherung kann der Arbeitgeber ganz allein tragen oder die Beitragszahlung zwischen Ihnen beiden aufteilen. Ebenso ist es möglich, im Rahmen der Entgeltumwandlung den Arbeitnehmer die Beiträge vollständig zahlen zu lassen.
Für Ihre eigenen Direktversicherungsbeiträge können Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Diese Form der Durchführung eignet sich insbesondere für kleinere Betriebe und mittelgroße Unternehmen. Die Direktversicherung als Durchführungsvariante der betrieblichen Altersvorsorge verursacht nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand, da eine externe Versicherungsgesellschaft mit der Kapitalanlage sowie der Kapitalverwaltung beauftragt ist. Diese zahlt auch später die Versorgungsleistungen aus.
Deutlich rentabler als Einzeltarife sind im Allgemeinen Gruppentarife bei einer Direktversicherung. Bei Einzeltarifen sollten die konkreten Rahmenbedingungen und auch das Angebot des Arbeitgebers jedoch genau geprüft werden.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber eine Insolvenz anmelden muss, ist Ihre Anwartschaft nicht gefährdet.
Der Arbeitgeber darf die Betriebsrentenversicherung nicht verpfänden, beleihen oder abtreten. Überschussanteile dürfen ausschließlich zur Leistungsverbesserung genutzt werden. Fall Sie als Angestellter aus dem Unternehmen ausscheiden sollten, dürfen Sie diese Direktversicherung mit eigenen Monatsbeiträgen fortsetzen.
2. Pensionskasse
Hierbei handelt es sich um selbstständige Unternehmen, die von anderen Firmen und Betrieben beauftragt werden, die Betriebsvorsorge zu übernehmen. Vom Prinzip her ähneln die Leistungen einer Pensionskasse denen der privaten Lebensversicherung.
Der Arbeitgeber zahlt kontinuierlich in dies Pensionskasse ein, doch auch Sie als Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, über eine Entgeltumwandlung in diese Pensionskasse monatlich Beträge einzuzahlen.
Bis zu vier Prozent sind Ihre eingezahlten Beiträge sozialversicherungsfrei. Für steuerfreie Beträge liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei acht Prozent.
Im Vergleich zu einer Direktversicherung bietet die Pensionskasse jedoch einen entscheidenden Vorteil: In Niedrigzinsphasen bieten Direktversicherungen leider nur niedrige Zinsen an und sind in solchen wirtschaftlichen Perioden also eher unattraktiv. Pensionskassen bieten hingegen einen höheren Zins.
Im Allgemeinen steht eine Pensionskasse nur Arbeitnehmern eines bestimmten Unternehmens zu, doch mittlerweile haben sich auch immer mehr Pensionskassen etabliert, die für ganze Berufsgruppen zugänglich sind. Diese Möglichkeiten sowie das damit verbundene Potenzial für die betriebliche Altersvorsorge haben zwischenzeitlich also auch die klassischen Versicherungsunternehmen erkannt und bieten über ihre Tochterunternehmen solche Pensionskassen an.
Pensionskassen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) staatlich kontrolliert.
3. Pensionsfonds
Häufig haben große Unternehmen eigene Pensionsfonds zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter. Im Vergleich zu den anderen Durchführungsvarianten kann hier ein wesentlich größerer Anteil der Kapitalanlage in Aktien gesteckt werden. Hinsichtlich der Garantie müssen Sparer jedoch einige Abstriche hinnehmen, denn es hängt ganz maßgeblich von den Erträgen ab, welche Rente ein Pensionsfond auszahlt.
Des Weiteren sind die Kosten für den Vertragsabschluss, die Verwaltung sowie mögliche Zusatzleistungen wie einen Hinterbliebenenschutz entscheidend.
Der Arbeitgeber muss dem Pensionssicherungsverein angehören, um diese Form der betrieblichen Altersversorgung anbieten zu können. Im Fall einer Insolvenz ist das das gesamte Sparvermögen abgesichert.
- Insbesondere bei niedrigen Zinsen zahlt sich die Geldanlage an der Börse aus. Pensionsfond-Anbieter sind bei der Geldanlage deutlich flexibler als Anbieter anderer Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
- Aufgrund der möglichen hohen Renditen lohnt sich diese Variante insbesondere für Arbeitnehmer, die nicht mit einer exakten Summe für die Sicherung des Lebensabends vorplanen möchten oder müssen.
Hier kommt es wesentlich darauf an, die Pensionsfondkosten im Blick zu behalten. Wenn Ihnen das Risiko einer Börseninvestition zu hoch ist, scheuen Sie nicht, auszusteigen und eine Variante der privaten Altersvorsorge zu wählen, die mit einem deutlich geringeren Risiko verbunden ist.
4. Pensionszusage / Direktzusage
Bei dieser Durchführungsvariante verpflichtet sich der Arbeitgeber, Ihnen im Rentenalter eine Betriebsrente aus dem eigenen Unternehmensvermögen zu bezahlen. Um das sicherzustellen, bildet der Arbeitgeber sogenannte Pensionsrückstellungen. In vielen Fällen wird auch eine Rückversicherung abgeschlossen.
Droht Ihrem Arbeitgeber eine Insolvenz, so sind Ihre Rentenansprüche aus der Pensionszusage / Direktzusage beim sogenannten „Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)“ geschützt. Das heißt also, dass Sie Ihre bereits erworbene betriebliche Altersversorgung auch dann erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
Pensionszusagen sind in den meisten Fällen reine Arbeitgeberleistungen, dennoch ist grundsätzlich auch eine Entgeltumwandlung möglich. Wenn Sie jedoch kündigen und aus dem Unternehmen ausscheiden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den weiteren Aufbau dieser Altersversorgung mit eigenen Beiträgen. Das, was Sie bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens jedoch erworben haben, bleibt Ihnen erhalten.
Für die Direktzusage können Sie die Riester-Förderung nicht nutzen. Das ist nur bei den externen Durchführungsvarianten der betrieblichen Altersvorsorge möglich, nämlich bei den Pensionsfonds, der Pensionskasse sowie der Direktversicherung.
5. Unterstützungskasse
Diese Variante wird im Fachjargon auch als „U-Kasse“ bezeichnet und stellt eine weitere klassische Form der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge dar. Gleichzeitig ist die Unterstützungskasse eine der ältesten betrieblichen Altersvorsorgeformen unseres Landes. Früher gab es häufiger firmeneigene U-Kassen, doch mittlerweile existieren viele Gruppenunterstützungskassen, die für mehrere Unternehmen diese Durchführungsvariante der betrieblichen Rente anbieten.
Auch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird vorrangig von großen Unternehmen gewählt. Für Beiträge in die Unterstützungskasse existiert eine unbegrenzte Steuerfreiheit: Aus diesem Grund zahlt sich diese Form der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere für Gutverdiener aus.
Das eingezahlte Kapital der jeweiligen Firma sowie das Kapital aller beteiligten Unternehmen soll die Unterstützungskasse so gewinnbringend wie nur möglich anliegen. Denn daraus sollen schließlich später die Betriebsrenten gezahlt werden. Reichen die Geldmittel der Unterstützungskasse letztendlich zur Finanzierung der betrieblichen Renten nicht aus, so muss der Arbeitgeber einspringen und durch eigenes Kapital die Differenz zu den zugesagten Betriebsrenten aufbringen.
Auch hier besteht im Fall einer Insolvenz ein wirksamer Schutz, der erworbenen Versorgungsleistungen, nämlich durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Betriebliche Altersvorsorge „bAV“ – die Vorteile auf einen Blick
- Um die exakte Durchführung und allen damit verbundenen Formalitäten müssen Sie sich überhaupt nicht kümmern, denn das übernimmt Ihr Chef. Er führt auch die Monatsbeiträge für Sie ab.
- Die Verwaltungskosten und auch die Abschlusskosten sind zum Teil günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, denn sie sind auf eine größere Gruppe von Personen verteilt. Ebenso kann es sein, dass Ihr Chef einen Gruppenrabatt vom jeweiligen Anbieter erhält. Möglicherweise gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit ganz niedrigen Verwaltungskosten.
- Sehr viele Arbeitgeber sind bereit dazu, ihren Mitarbeitern beim Aufbau einer Betriebsrente behilflich zu sein. Möglicherweise sind sie auch tarifvertraglich gesetzlich dazu verpflichtet.
- Je nachdem, welche Tarifmodell verfügbar ist, können die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge auch speziell auf die jeweiligen Berufsrisiken zugeschnitten sein.
- Es ist möglich, mehrere Fördervarianten parallel in Anspruch zu nehmen.
- Wird die betriebliche Rente durch Beiträge aus dem monatlichen Bruttolohn, das heißt über die Brutto-Entgeltumwandlung aufgebaut, so bleiben diese Beträge bis zu einem gewissen Maß steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings müssen Sie aus diesem Grund mit einer Minderung Ihres gesetzlichen Rentenanspruchs rechnen. Dasselbe gilt auch bei Ansprüchen aus dem Krankengeld oder der Arbeitslosenversicherung, denn auch diese fallen dementsprechend geringer aus.
- Auch wenn Sie im Alter nur eine geringe Rente beziehen und auf staatliche Unterstützung angewiesen sein sollten, kann sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie auszahlen: Aktuell können Sie bis zu rund 200 Euro monatlich aus den Rentenleistungen der freiwilligen privaten Altersvorsorge – zu denen eben auch die betriebliche Vorsorge gehört – anrechnungsfrei bleiben.
Doch die betriebliche Altersvorsorge kann sich nicht nur für Sie als Arbeitnehmer, sondern auch für Ihren Chef ordentlich auszahlen. So spielt sie beispielsweise eine wesentliche Rolle bei der Mitarbeiterneugewinnung und Mitarbeiterbindung. Für Angestellte ist das ein finanziell sehr attraktives Zusatzangebot und die Aufwendungen können sogar steuerlich geltend gemacht werden.
Zu welchem Zeitpunkt sollte die betriebliche Rente unbedingt abgeschlossen werden?
Wenn Ihr Arbeitgeber Firmengelder für die Absicherung des Lebensabends seiner Mitarbeiter investiert, sollten Sie auf keinen Fall lange überlegen! Ein solches bAV-Geschenk sollten unbedingt mitnehmen! Sie müssen zwar auf Ihre spätere Rente Einkommenssteuer zahlen und auch den vollen Beitrag auf die Pflege- und Krankenversicherung zahlen. Trotzdem zahlt sich die betriebliche Rente für Sie aus, denn Sie erhalten hier zusätzliche finanzielle Mittel, ohne je dafür eingezahlt zu haben.
Die Versprechungen und Leistungen der Arbeitgeber sind von Unternehmen zu Unternehmen ganz unterschiedlich. Bislang war es im Allgemeinen so, dass der Chef den Mitarbeitern keine konkreten Zahlen zusagte, so beispielsweise: „15 Euro monatliche Betriebsrente für jedes Jahr der Unternehmenszugehörigkeit“.
Heute versprechen Chefs hingegen feste Summen und Beträge auf eine Altersvorsorgekonto einzuzahlen, das sogar mit einem garantierten Satz verzinst wird.
Wer von seinem Arbeitgeber eine Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten hat, kann sich das angesparte Kapitel in manchen Fällen zum Rentenbeginn auch in einer Summe ausbezahlen lassen.
Beim Thema Betriebsrente gibt es aber noch einen kleinen Hacken: Die vom Chef finanzierte Altersrente erhalten Mitarbeiter in der Regel nur dann, wenn sie der Firma gegenüber eine gewisse Loyalität bewiesen haben.
Noch bis zum Ende des Jahres 2017 musste ein Angestellter mindestens fünf Jahre lang in einer Firma gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 25 Jahre alt sein, um überhaupt einen betrieblichen Rentenanspruch zu haben. Das hat sich mittlerweile durch die sogenannte EU-Mobilitätsrichtlinie gewandelt: Durch dieses Gesetzt sind die Hürden für die Betriebsrente seit dem 1. Januar des Jahres 2018 geringer: So haben Mitarbeiter bereits ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit einen Rentenanspruch und dürfen beim Arbeitgeberwechsel auch 21 Jahre alt sein.
Arbeitgeberwechsel – was passiert mit dem bislang angesparten Geld?
Tatsächlich verbringen festangestellte Mitarbeiter nur äußerst selten ihr gesamtes berufliches Leben in einem einzigen Unternehmen. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung zu wissen, dass die angesparten Beträge nicht einfach so verloren gehen, wenn ein Mitarbeiter aus dem Betrieb ausscheidet. Insbesondere bei Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen hat der Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch auf die Mitnahme seines angesparten Kapitals. Will jedoch der neue Chef den bisherigen Altersvorsorgevertrag nicht fortführen, sondern stattdessen lieber einen neuen mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen, so entstehen dem Arbeitnehmer Gebühren für die Kapitalübertragung.
Alternativ hierzu können sich Mitarbeiter jedoch auch entscheiden, die betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen. Die Beiträge kommen dann nicht mehr aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung), sondern fließen aus dem Nettoeinkommen in die Rentenvorsorge. In einem solchen Fall wird der Sparer als Versicherungsnehmer eingetragen, was bisher der Arbeitgeber war.
Wer sich mit gar keiner dieser Varianten anfreunden kann, hat die Möglichkeit, den betrieblichen Altersvorsorgevertrag beitragsfrei stellen zu lassen.
Besteht ein rechtlicher Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?
Im Grunde lässt sich diese Fragestellung mit „Ja“ beantworten, es sei denn, es gibt einen gültigen Tarifvertrag, der einen solchen Rechtsanspruch ausdrücklich ausschließt.
In allen sonstigen Fällen haben Arbeitnehmer einen rechtlich gültigen Anspruch, aus eigenen finanziellen Mitteln. Nämlich über die Entgeltumwandlung, erspartes Kapitel im Rahmen der bAV anzusammeln.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seiner Belegschaft mindestens einen der genannten Durchführungswege zur Entgeltumwandlung zu bieten. Arbeitnehmer können hier jedoch keinerlei Ansprüche stellen, auch nicht, was einen speziellen Anbieter betrifft. Falls der Chef jedoch weder Pensionskasse noch Pensionsfonds anbietet, so hat der angestellte Mitarbeiter ein Recht auf eine Direktversicherung.
Ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen für die Betriebsrente zu nutzen?
Ja, das klappt auf jeden Fall!
Anstatt eines Investmentfonds, einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages können Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen (VL) auch jederzeit für die spätere Betriebsrente verwenden. Alle Vor- und Nachteile dieser Altersvorsorgeform bleiben davon gänzlich unberührt. Das heißt zum Beispiel, dass die angesparten Beträge komplett sozialabgaben- und steuerfrei sind.
Ob es sich tatsächlich lohnt, die vermögenswirksamen Leistungen als bAV zu nutzen, muss von Einzelfall zu Einzelfall neu beurteilt werden. Insbesondere für Anleger, die einen Anspruch auf diese Form der Arbeitgeber-Sparzulage haben, kann es sich auszahlen, die vermögenswirksamen Leistungen anderweitig zu nutzen – beispielsweise als Bausparvertrag und eben nicht als betriebliche Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge – so treffen Sie die richtige Wahl
Welche Durchführungsvariante bietet der Arbeitgeber an? Welche Art der Förderung zahlt sich tatsächlich für Sie aus? Wer sind die konkreten Ansprechpartner für die betriebliche Altersvorsorge? Es gibt viele wichtige Punkte, die im Vorfeld ausreichend Beachtung finden sollten. Die wichtigsten haben wir hier – kurz und kompakt – für Sie zusammengestellt:
- Holen Sie bei Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung, Chef, Betriebsrat), ob es in Ihrem Unternehmen überhaupt die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge gibt.
Erkundigen Sie sich in dem Zusammenhang auch, ob der Tarifvertrag, der für Ihre Firma gültig ist, überhaupt die Entgeltumwandlung für den Aufbau einer betrieblichen Rente erlaubt.
- Prüfen Sie im Vorfeld genau, ob sich der Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente oder doch lieber die private Altersvorsorge für Sie mehr auszahlt.
Hierbei sollten Sie beispielsweise auch berücksichtigen, ob sich Ihr Chef an der Finanzierung der betrieblichen Rente beteiligt und auch wie hoch die Verwaltungskosten sind. Bedenken Sie auch, dass Sie von Ihrer Betriebsrente später auch noch Beiträge and die Pflege- und Krankenversicherung zahlen müssen. Das ist bei der privaten Altersvorsorge in der Regel nicht der Fall!
- Setzen Sie Ihren Chef davon in Kenntnis, dass Sie eine Entgeltumwandlung für die Betriebsrente möchten.
Dieser Anspruch auf eine Brutto-Entgeltumwandlung wird in der Regel durch eine feste Vereinbarung geregelt.
- Holen Sie konkrete Informationen darüber ein, welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge Ihr Arbeitgeber anbietet: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktzusage oder doch die Unterstützungskasse? Ist Ihr Chef beispielsweise Mitglied in einer Pensionskasse oder einem Pensionsfond, so hat der die Möglichkeit die Förderung der Betriebsrente auf diese Formen zu beschränken.
- Überdenken Sie im Vorfeld genau, welcher Weg der Altersvorsorge für Sie besser ist:
Ist es die Riester-Förderung oder doch die sozialabgaben- und steuerfreie Entgeltumwandlung? Wie passt der Weg der Altersvorsorge in Ihren bisherigen Vorsorgeplan? Können Sie möglicherweise auf bereits bestehende Altersvorsorgeverträge aufbauen? Gibt es Abschluss- oder Verwaltungskosten und wenn ja, wie hoch sind diese?