Bereits im Vorfeld der Gründung einer Stiftung überlegt sich eine vermögende Person genau, was sie mit ihrem Kapital anfangen möchte. Im Falle einer Familienstiftung liegt der Stiftungszweck in der Förderung von innerfamiliären Angelegenheiten, meist einer familieneigenen Firma. Denn durch die Festlegung des Stiftungskapitals entsteht ein Grundstock, der ein Unternehmen durch die Zeiten trägt.
Welcher Rechtsform gehört die Familienstiftung an?
Im deutschen Stiftungswesen gibt es zwei Rechtsformen. Zum einen gibt es nicht rechtsfähige Stiftungen. Sie werden auch Treuhandstiftungen oder fiduziarische Stiftungen genannt. Die häufigste Rechtsform von Stiftungen in Deutschland sind jedoch die rechtsfähigen Stiftungen. Und dazu gehören auch Familienstiftungen. Sie gilt als eigenständige juristische Person und wird durch einen Stiftungsvorstand vertreten.
Die Familienstiftung ist im Gegensatz zu den meisten anderen Stiftungen in Deutschland nicht gemeinnützig. Sie hat die Förderung und Unterstützung der jeweiligen Unternehmens- oder Familienziele zum Zweck.
Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme geht es in einer Familienstiftung nicht darum, einzelne Personen mit dem Stiftungsvermögen steuerbegünstigt zu unterstützen. Das Stiftungsvermögen bleibt in der rechtsfähigen Stiftung erhalten. Die Vermögensbewirtschaftung stellt dabei sicher, dass der Stiftungszweck mit den Kapitalerträgen erreicht werden kann.
Wie ist die Familienstiftung organisiert?
Eine Stiftung zur Förderung eines Familienbetriebs dient mehreren Zwecken. Zum einen stellt der Stifter sein Vermögen in den Dienst einer Familie oder eines Familienunternehmens. Damit unterliegt die Familienstiftung in Deutschland dem Privatrecht. Der Stifter legt den Stiftungszweck in einem Stiftungsgeschäft fest.
Das Stiftungsgeschäft ist die Willenserklärung des Stifters, zu welchem Zweck er sein Geld in einer Stiftung zur Verfügung stellen wird. Sie gehört neben der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde zu den Voraussetzungen für eine Stiftungsgründung.
Vor der Anerkennung durch Stiftungsbehörde muss überzeugend dargestellt werden, dass die Stiftung nachhaltig und selbstlos den Stiftungszweck verfolgt. Auch die notwendigen finanziellen Mittel müssen so hoch sein, dass eine Sicherung des Stiftungszwecks für lange Zeit gewährleistet ist.
Die Organisation einer Familienstiftung liegt in der Hand des Stiftungsvorstandes und eines Beirates. Dieser wird auch Kuratorium genannt. Die beiden Organe leiten und kontrollieren die Arbeit der Stiftung. Darüber hinaus benennt der Stifter die Begünstigten, und zwar in einer von ihm festgelegten Reihenfolge.
Welche Steuern fallen für eine Familienstiftung an?
Im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung ist die Familienstiftung als privatnützige Stiftung nicht steuerbegünstigt. Das bedeutet für den Stifter, dass er je nach der Situation Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen muss. Sofern das Stiftungsvermögen über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt.
Und die Steuern sind nicht günstig. Denn sobald die Stiftung selbst mit dem Vermögen bedacht wird, greift die Steuerklasse III. Schließlich steht die Familienstiftung als juristische Person in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter. Die Steuerklasse III ist das Modell mit den höchsten Steuern. Diese Variante kann jedoch Sinn machen, wenn der Stifter keine Begünstigten benennen kann oder will.
Sind allerdings die Begünstigten in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zum Stifter benannt, ändert sich die Steuerklasse. Allerdings richtet sich die Besteuerung immer nach der Person, die am entferntesten mit dem Stifter verwandt ist.
Zustiftungen werden immer mit der Steuerklasse III bewertet. Die Deutsche Stiftungsagentur schlägt deshalb die Gründung einer zweiten Familienstiftung (siehe auch: Familienstiftung gründen) als Alternative vor.
Welche bekannten Familienstiftungen gibt es?
- Siepmann Stiftung des Unternehmens Aldi Süd
- Stiftung der Familie Würth
- Stiftung der Familie Fielmann
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