Flugverspätung – Entschädigung und Ansprüche

Entschädigung für Flugverspätung

Im Falle von Nichtbeförderung (Überbuchung), Annullierung von Flügen oder verspäteten Flügen können die Fluggäste ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Rückerstattung geltend machen. Nachfolgende Informationen sollten Sie kennen, um eine Beschwerde einzureichen.

Für europäische Flüge, d.h. Flüge in oder aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (und damit Deutschland), aber auch aus Norwegen, Island oder der Schweiz, gelten die folgenden Regeln.

Achtung: Bitte beachten Sie zunächst, dass jede Fluggesellschaft verpflichtet ist, die Fluggäste über ihre Rechte bei Annullierung, Überbuchung oder großen Verspätungen zu informieren.

Sie muss die Bedingungen für die Entschädigung und Rückerstattung im Registrierungsbereich veröffentlichen und eine schriftliche Mitteilung an alle von den Störungen betroffenen Personen verteilen.

Darüber hinaus können Sie sich im Falle eines Streiks per E-Mail oder SMS informieren lassen, wenn sich Ihr Flug verspätet oder annulliert wird. Die Webseiten der Fluggesellschaften bieten auch einen Echtzeit-Informationsdienst.

Voraussetzungen: Um eine Entschädigung und/oder Erstattung zu erhalten, müssen die betroffenen Fluggäste natürlich über eine gültige Reservierung auf dem betreffenden Flug verfügen und die erforderlichen Check-in-Zeiten (in der Regel 45 Minuten vor der Boardingzeit) einhalten.

Welche Entschädigung für einen verspäteten Flug?

Erstens muss die Fluggesellschaft Sie während Ihrer Wartezeit mit Erfrischungen und Speisen versorgen und Ihnen erlauben, zwei Telefonate zu führen. Aber das ist ein kleiner Betrag im Vergleich zu den Kosten, die Sie manchmal durch diese zeitlichen Verzögerung verlieren.

Nur wenige Reisende wissen das, aber seit 2004 schützt die europäische Verordnung EU 261/2004 die Fluggäste bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen. In diesem Zusammenhang sieht sie eine Flugverspätung Entschädigung der Passagiere für alle Flugzeuge vor, die mehr als 3 Stunden zu spät kommen. Ein Fluggast kann bei einer Störung seines Fluges von seiner Fluggesellschaft rechtlich Schadenersatz verlangen. Aber Vorsicht, diese wird nur berücksichtigt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird der Verbraucher geschützt, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet und die Fluggesellschaft nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die Flüge pünktlich sind.

Da es sich bei diesen Rechtsvorschriften um europäische Vorschriften handelt, muss der Flug aus einem EU-Mitgliedstaat starten, unabhängig von der Nationalität des Betreibers. Im Falle einer Ankunft in der EU gilt die Verordnung nur für europäische Unternehmen. Andererseits sind alle Unternehmen, ob regulär, charternd oder kostengünstig, betroffen. Nicht zuletzt hängt die Entschädigung nicht vom Preis des Tickets ab, sondern hängt von der Entfernung des Fluges ab. Sie kann zwischen 250 und 600€ pro Passagier liegen.

Bei Abflug

Im Falle einer erheblichen Verspätung beim Abflug eines Fluges muss die Fluggesellschaft den am Flughafen wartenden Passagieren Hilfe leisten (Hotel, Mahlzeiten usw.).

Diese Assistenzverpflichtung ist fällig, wenn sich Ihr Flugzeug mindestens um diesen Zeit verzögert:

  • 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km
  • 3 Stunden bei Flügen innerhalb der Europäischen Union von mehr als 1500 km und von 1500 bis 3500 km bei anderen Flügen
  • 4 Stunden bei Flügen von mehr als 3500 km Länge

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden können Sie die Rückerstattung Ihres Flugtickets beantragen, wenn Sie Ihre Reise stornieren.

Bei Ankunft

Im Falle einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr auf Ihrem Flug bei der Ankunft haben Sie Anspruch auf die gleiche Entschädigung wie bei Nichtbeförderung.

Um die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Fluges bei der Berechnung der Anzahl der Verspätungsstunden zu ermitteln, müssen Sie die Zeit berücksichtigen, zu der Ihr Flugzeug seine Türen geöffnet hat, nicht die Zeit, zu der das Flugzeug auf der Landebahn gelandet ist.

Nichtbeförderung

Die Überbuchungsgesellschaft muss den Passagieren, die es akzeptieren, zunächst die Aufgabe ihres Fluges gegen eine Entschädigung anbieten.

Sie muss dann den Fluggästen, deren Beförderung verweigert wird, Ausgleich und Unterstützung anbieten.

Entschädigungen

Im Falle einer Nichtbeförderung gegen Ihren Willen können Sie je nach Entfernung des Fluges eine Entschädigung erhalten:

  • 250 € bei Flügen bis 1500 km
  • 400 € bei Flügen innerhalb der Europäischen Union von mehr als 1500 km und von 1500 bis 3500 km bei anderen Flügen
  • 600 € bei Flügen über 3500 km

Flugannullierung

Fluggäste, die Opfer einer Flugannullierung werden, müssen ebenfalls eine Entschädigung zu den gleichen Bedingungen wie bei Überbuchungen erhalten.

Eine Entschädigung im Falle eines Rücktritts ist jedoch in einem der folgenden Fälle nicht erforderlich:

  • Wenn die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um seine Auswirkungen zu begrenzen. Dazu können außergewöhnliche Wetterbedingungen, politische Umstände im Bestimmungsland, ein vom Blitz getroffenes Flugzeug  usw. gehören.
  • Wenn das Unternehmen nachweist, dass es den Fahrgast mindestens zwei Wochen vor dem Abfahrtstag informiert hat.
  • Wenn es ihm gelungen ist, den Fluggast zu einem Zeitpunkt, der mit dem ursprünglich geplanten vergleichbar ist, zum Ankunftsflughafen zu befördern.

Quellen und weiterführende Informationen

https://www.finanztip.de/flugverspaetung/

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