Was muss bei der Gründung beachtet werden?

Wenn Sie sich für das Gemeinwesen engagieren wollen und eine gesellschaftliche Veränderung anstreben, sollten Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken.

Für die Gründung einer Stiftung gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten. Neben den unterschiedlichen Typen ist insbesondere die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend.

Motivation zur Gründung einer Stiftung

Die häufigste Ursache für die Gründung einer Stiftung ist die Erkenntnis, dass Veränderungen nicht willkürlich geschehen, sondern das Ergebnis intensiver Bemühungen ist. Häufig liegt den Stifterinnen und Stiftern eine Sache besonders am Herzen. Oftmals sind sie privat mit einer gesellschaftlichen Problematik in Berührung gekommen, was den Wunsch nach einer Änderung bewirkt hat.

Der Reiz einer eigenen Stiftung ist die Freiheit, diese Organisation nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Dabei fließen zum Großteil persönliche Ansichten, Ziele und Einstellungen mit ein.

Grundvoraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist ein entsprechendes Privatvermögen. Nur mit dem Einsatz, privaten Vermögens lassen sich Organisationen zur gesellschaftlichen Veränderung gründen. Allerdings schaffen auch Bürgerinitiativen durch einen Zusammenschluss zu einer Bürgerstiftung Beachtliches. Hier zählt nicht das Vermögen eines Einzelnen.

Die Wahl der richtigen Rechtsform

Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Es gibt unterschiedliche Typen und Rechtsformen. Am häufigsten wird die „Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts“ gewählt. Außerdem sehr beliebt ist die „Treuhandstiftung“. Weniger häufig werden stattdessen die Rechtsformen „Stiftungsverein“ und „Stiftungs-GmbH“ gewählt.

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Für diese Rechtsform ist die Anerkennung durch die Behörde der Stiftungsaufsicht nötig. Für die Genehmigung und Anerkennung einer solchen Stiftung sind ein sogenanntes Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung erforderlich. Der Stifter ist dazu angehalten, sein Vorhaben durch die Einbringung eines bestimmten Vermögens in die Stiftung umzusetzen. Alle Details zur Organisation sowie die Ziele, Aufgaben und Organe der Stifte werden in der Satzung festgehalten.

Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder entsteht. Dabei wird das Stiftungsvermögen dem Träger (Treuhänder) übertragen. Es muss von ihm, getrennt von seinem Privatvermögen, verwaltet zu werden.

Wer kann eine Stiftung gründen?

Zur Gründung einer Stiftung müssen Sie nur eine Voraussetzung erfüllen. Personen, die eine Stiftung gründen möchten, müssen lediglich volljährig sein. Sogar rechtsfähige Vereine sind in der Lage eine Stiftung zu gründen. Sie gelten vor der Stiftungsaufsichtsbehörde als juristische Person. Natürlich macht das notwendige Eigenkapital die Gründung einer Stiftung nach den eigenen Vorstellungen besonders einfach.

Was ist anders im Vergleich zu einer Firmengründung?

Die Gründung einer Stiftung unterscheidet sich wesentlich von einer Firmengründung. Allein der Fakt, dass sowohl bei der Stiftungsgründung als auch bei der Firmengründung eine geeignete Rechtsform gewählt werden muss. ist gleich. Darüber hinaus ist die Motivation und das erforderliche Vermögen bei einer Stiftungsgründung grundverschieden. Während Stiftungsgründer oftmals durch persönliche Überzeugungen, moralische Verpflichtungen und persönliche Zielstellungen, die Gesellschaft positiv verändern zu wollen, motiviert werden, verfolgen Unternehmensgründer meist ein kommerzielles Interesse. Vor der Firmengründung sollten Unternehmer Ihre Ziele konkret formulieren, idealerweise in Form eines Businessplans. Auch die Wahl der Unternehmensform sollte wohl überlegt sein, da sie sich maßgeblich auf Buchführung, Bilanzierung, Steuer, Haftung, Gesellschafter, Kosten der Gründung, etc. auswirkt.

In sechs Schritten zu einer eigenen Stiftung:

  1. Schritt: Vorüberlegungen

In diesem Schritt macht sich der Stifter Gedanken über den Zweck und die Höhe des Stiftungskapitals. Ferner überlegt er sich, ob die Stiftung bereits zu seinen Lebzeiten oder erst nach dem Tode entstehen soll. Ort und Name müssen darüber hinaus ebenso festgelegt werden wie die Stiftungsform.

  1. Schritt: Stiftungsurkunde erstellen

In der Stiftungsurkunde werden die Eckpunkte der Stiftung festgehalten. Dazu gehören die oben aufgeführten Vorüberlegungen. Die Stiftungsurkunde wird auch Stiftungsgeschäft genannt und gehört zu den Initialschritten bei der Gründung einer Stiftung.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet auf seiner Seite Stiftungen.org grobe Entwürfe für die Erstellung eines Stiftungsgeschäftes an.

  1. Schritt: Abstimmung der Stiftungsgründung

Die Stiftungsaufsichtsbehörde prüft das Stiftungsgeschäft auf seine Nachhaltigkeit. Dabei stehen sich Stiftungszweck und eingesetztes Kapital gegenüber. Besteht die Aussicht, dass eine Stiftung erfolgreich arbeiten kann, wird sie von der Aufsichtsbehörde anerkannt.

  1. Schritt: Prüfung der Steuerbegünstigung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft die Möglichkeit der Steuerbegünstigung. Dazu müssen Satzung und aktive Geschäftspolitik der Stiftung gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sein. In diesem Fall muss für die eingestellten Gelder keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden.

  1. Schritt: Einzahlung des Stiftungsvermögens

Nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt kann das Stiftungskapital eingestellt werden. Damit ist der Kapitalgrundstock gesichert.

  1. Schritt: Die Stiftungsorgane nehmen ihre Arbeit auf

Abhängig davon, welche Stiftungsform der Stifter gewählt hat, beginnen die zuständigen Stiftungsorgane mit der Umsetzung des Stiftungszwecks. Hierzu zählt zum einen die Vermögensbewirtschaftung der Stiftung. Sofern es sich nicht um eine Verbrauchsstiftung handelt, wird das Stiftungsziel mit den Kapitalerträgen umgesetzt. Hier zählen auch die kreativen Ideen der Stiftungsräte.

Weiterführende Informationen

Interessieren Sie sich für die Gründung einer eigenen Stiftung? Weitere Informationen sowie Muster und Checklisten finden Sie auf: www.stiftungen.org

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