Eine Stiftung ist eine eigenständige Organisation, die ein vom Stifter definiertes Ziel verfolgt und ein eigenständiges Vermögen aufweist. Mehr zum Thema „Was ist eine Stiftung?“ finden Sie in unserer Wissens-Enzyklopädie. Diese Organisationen werden in rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen unterteilt. Die nicht rechtsfähige Stiftung wird auch treuhänderische Stiftung genannt.
Zwischen beiden Stiftungsformen gibt es einige Unterschiede. Je nachdem, welchen Zweck der Stifter verfolgt, entscheidet er sich für das eine oder andere Modell. Die rechtsfähige Stiftung gilt vor dem Gesetz als juristische Person, vertreten durch den Stiftungsvorstand. Die Organisation und die Stiftungssatzung hängen davon ab, ob die Stiftung privater oder öffentlich-rechtlicher Natur ist. Dementsprechend bestimmen das Bürgerliche Gesetzbuch oder das öffentliche Recht die Struktur der jeweiligen Stiftung. Die rechtsfähige Stiftung lässt sich aufgrund der strengen Regeln nur sehr schwer umwidmen. Wenn der Stifter sich sicher ist, welchem Zweck seine anzulegenden Gelder dienen sollen, dann ist die rechtsfähige Stiftung die optimale Alternative.
Mit einer nicht rechtsfähigen Stiftung vermeidet der Stifter Bürokratie. Die treuhänderische Stiftung lässt sich innerhalb von etwa sieben Wochen errichten. Aufsichtsbehörden werden nicht unbedingt benötigt. Die Möglichkeit einer Satzungsänderung besteht jederzeit. Sie ist beispielsweise optimal für Förderstiftungen geeignet. Aber auch, wenn der Stifter sich seiner Sache noch nicht sicher ist.
Am häufigsten wird die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gewählt. Bei der Gründung einer Stiftung werden außerdem gerne die Rechtsformen „Stiftungsverein“ oder „Stiftungs-GmbH“ gewählt. Weiterhin wird oftmals zwischen privaten und öffentlichen Stiftungen differenziert. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Stiftungstypen und Rechtsformen.
- Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
- Stiftungs-AG, Stiftungs-GmbH und Stiftungsverein
- Bürgerstiftung
- Treuhandstiftung
- Unternehmensnahe Stiftung
- Stiftungen der öffentlichen Hand
- Trägerstiftungen
- Kirchliche Stiftungen
- Familienstiftung
- Verbrauchsstiftung
Mit einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts schafft der Stifter sozusagen eine Geldanlage für die Ewigkeit. Der Zugriff auf das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft verwehrt. Lediglich die Kapitalerträge dürfen verwendet werden, um den Stiftungszweck umzusetzen. Aus diesem Grund liegt die Stiftungssumme so hoch, dass mit den Erträgen aktiv gearbeitet werden kann. Eine entsprechende Sicherheit bekommt der Stifter durch eine Prüfung der Stiftungsaufsicht. Ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts einmal errichtet, so kann sie nur noch schwer geändert beziehungsweise aufgelöst werden.
Die Auflösung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts wird nur genehmigt, wenn der Stiftungszweck wegfällt. Oder, wenn die Umstände ein Erreichen des Stiftungszwecks unmöglich machen.
Sowohl bei einer Stiftungs-GmbH als auch bei einem Stiftungsverein bleibt der Stifter insgesamt flexibler. Denn die Errichtung der Stiftung ähnelt einer Vereinsgründung. Die Aufsicht durch die staatliche Stiftungsbehörde fällt reduziert aus. Das Stiftungsvermögen ist nicht unbedingt festgelegt und kann bei der Stiftungs-GmbH bei 25.000 Euro liegen. Allerdings ist im Extremfall die Stiftungsabsicht des Gründers oder mehrerer Gründer gefährdet. Denn auch der Stiftungszweck kann demokratisch nach dem Ansinnen der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
Die Treuhand-Stiftung unterliegt zumindest der Finanzaufsicht des Finanzamtes. Ein Treuhänder verwaltet das Stiftungskapital. Er ist für die sachgerechte Verwendung der Gelder verantwortlich. Dabei zählen sie zu seinem Eigentum. Allerdings werden sie getrennt zum Privatvermögen des Treuhänders geführt. Die Höhe des Gründungskapitals ist nicht festgelegt.
Mit der Gründung einer Bürgerstiftung wird die Teilhabe der Bürger an gesellschaftlichen Aufgaben angestrebt. Hier besteht ein Kapitalgrundstock, der von den interessierten Bürgern in absehbarer Zeit aufgestockt werden sollte. Diese aktuell sehr beliebte Stiftungsform dient häufig der Förderung sozialer Aufgaben. Beispielsweise in der Integration von Flüchtlingen.
Unternehmensnahe Stiftungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Unternehmen. Sie entstehen aus Kapital, das der Stiftungsgründer dem Stiftungszweck widmet. Mit der Gründung einer unternehmensnahen Stiftung legt sich der Stifter auf einen Stiftungszweck fest. In der Regel stattet er die Stiftung auch mit Firmenanteilen aus. Unternehmensverbundene Stiftungen dagegen halten einen bedeutenden Anteil an Unternehmensanteilen.
Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Stiftungsformen werden Stiftungen der öffentlichen Hand vom Bund, den Ländern oder Kommunen errichtet. Der Stiftungszweck wird per Beschluss, Gesetz oder Verordnung festgelegt. Gleichermaßen kann er auch wieder aufgehoben werden. Das Ziel der Stiftungen öffentlichen Rechts sind in der Regel Fördermaßnahmen in kulturellen oder anderen am Gemeinwesen orientierten Bereichen. Viele kirchliche Stiftungen zählen ebenfalls zu den Stiftungen der öffentlichen Hand. Hier führt aber auch ein kirchliches Kontrollorgan Aufsicht über die Aktivitäten der Stiftung.
Mit einer Verbrauchsstiftung setzt der Stifter ein aktuelles Thema um. Das Stiftungskapital kommt dem Stiftungszweck komplett zugute. Das heißt, es wird im Sinn des Zieles verbraucht. Beispiele hierfür sind Entschädigungs-Stiftungen und Stiftungen zur Forschung nach einem bestimmten Medikament.
Familienstiftungen und Trägerstiftungen sind Sonderformen der genannten Stiftungsformen. Eine Familienstiftung setzt das Stiftungskapital zu Förderung eines Anliegens der bedachten Familie um. Dabei entfällt allerdings die steuerliche Begünstigung. Die Trägerstiftung unterstützt mit Erträgen aus dem Stiftungskapital das Unternehmen, für welches die Stiftung gegründet wird.
In Anbetracht der unterschiedlichen Stiftungsformen liegt es am Stifter, genau die richtige Form für seine Ziele zu finden. Die Suche nach der passenden Stiftung zählt zu den wichtigen Fragen, die vor der Gründung einer Stiftung zu klären sind. „Welche Stiftung passt zu mir?“ eine Frage, die den Stifter zu Recht umtreibt.
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