Der Gründer einer Stiftung, stellt einen Kapitalgrundstock für einen bestimmten Zweck zur Verfügung. Mit einer Zustiftung kann das Stiftungskapital aufgestockt werden. Das Startkapital einer Stiftung wird in seiner kompletten Höhe für immer aufbewahrt. Zustiftungen gehören ab dem Zeitpunkt der Überlassung zu dem Stiftungskapital und sind damit für die Ewigkeit festgelegt. Der Stiftungszweck, den der Stifter bestimmt, ist durch eine effektive Vermögensbewirtschaftung der Stiftung zu erreichen. Das Kapital kann aus Immobilien, Geldern, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten bestehen. Gleiches gilt für Zustiftungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende?
Stiftungen profitieren davon, dass wohlhabende Bürger einen Teil ihres Vermögens einer guten Sache zur Verfügung stellen. Und andere, die das Ziel der Stiftung unterstützen folgen dem guten Beispiel. Hier haben die Unterstützer nun zwei Möglichkeiten. Entweder sie leisten eine Zustiftung.
Mit einer Zustiftung wird der Kapitalgrundstock einer Stiftung erhöht. Das bedeutet, der Wert der Stiftung erhöht sich. Denn das Kapital soll auf ewig nicht verbraucht werden. Mit einer sinnvollen Geldanlage oder Vermögenswerten lässt sich nun weiter Geld verdienen. Mit diesem aus den Kapitalerträgen erwirtschafteten Werten wird der Stiftungszweck erfüllt. Damit ist auch klar, dass eine Stiftung mehr Erträge erwirtschaftet, je höher der Kapitalgrundstock ist.
Mit einer Spende dagegen kann der Stiftungszweck direkt unterstützt werden. Dabei legt der Spender fest, wofür seine gespendeten Werte verwendet werden sollen. Der Spender darf auch einen Zeitpunkt nennen, bis zu welchem die Spende eingesetzt wird.
Spende oder Zustiftung?
Die Spende ist eine kurzfristige Finanzspritze. Damit können die Spender sofort Gutes tun und die Idee der Stiftungsgründer unterstützen. Allerdings ist eine Spende im Sinne des Geldgebers sofort zu verwenden.
Damit ergeben sich eine Gemeinsamkeit und ein Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende. Die Zustiftung erhöht das Stiftungskapital dauerhaft und kann nicht verbraucht werden. Entsprechend steigen die Kapitalerträge einer Stiftung auf Dauer. Das zugestiftete Vermögen beinhaltet jedoch keine eigene Zielsetzung, sondern es wird genau wie der Kapitalgrundstock verwendet. Und zwar so wie es der ursprüngliche Stifter verfügt hat.
Beide Unterstützungsmaßnahmen, Spende und Zustiftung, heißen Zuwendung. Schließlich sorgen beide Formen dafür, dass der Stiftung frisches Kapital zur Verfügung steht.
Ist die Zustiftung steuerbegünstigt?
Eine Zustiftung in den vorhandenen Kapitalstock einer Stiftung lässt sich von den Steuern absetzen. Allerdings sollte klar sein, dass damit der eingezahlte Betrag für immer dem Bestand der Stiftung angehört. Damit trennt sich der Geldgeber unwiderruflich von der zugestifteten Summe.
Der Gesetzgeber äußert sich im § 10 b Abs. 1a EStG und § 9 Nr. 5 GewStG zu der Möglichkeit der Zustiftung. Diese Gesetze lassen die steuerbegünstigte Einzahlung von Vermögen in eine bereits bestehende Stiftung zu. Und zwar bis zu einer Höhe von einer Million Euro für den Zeitraum von zehn Jahren. Ehepartner dürfen zwei Millionen Euro in zehn Jahren einbezahlen.
Die steuerliche Begünstigung für Zustiftungen nennt sich Sonderausgabenabzug.
Zustiftungen in eine Familienstiftung sind von der Steuerfreiheit ausgenommen. Auch die Familienstiftung selbst erhält regulär keine Anerkennung für steuerbegünstigte und damit gemeinnützige Zwecke.
Zustiftung bei Bürgerstiftungen
Die Bürgerstiftung gehört zu den Sonderformen der Stiftungen. Sie ist unmittelbar auf Zustiftungen angewiesen und wird unter der Voraussetzung gegründet, dass sich mit der Zeit viele Bürger beteiligen. Diese Beteiligung kann unterschiedlich ausfallen. Denn bei Bürgerstiftungen kommt es auch auf das bürgerschaftliche Engagement an.
Die Zustiftung spielt bei der Bürgerstiftung eine große Rolle. Diese Stiftungsform wird häufig bereits mit einem geringeren Grundkapital genehmigt. Allerdings mit der Aussicht auf eine baldige Aufstockung des Stiftungskapitals. Diese Aufstockung geschieht mithilfe von Zustiftungen. Damit gehören eine effektive Öffentlichkeitsarbeit und überzeugende Argumente zum täglichen Brot einer Bürgerstiftung. Nur so gelingt es weitere Bürger von der Wichtigkeit der eigenen Anliegen zu überzeugen. Und nur dann werden sie bereit sein, einen Teil ihres Vermögens als Zustiftung der Bürgerstiftung zur Verfügung zu stellen.
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